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    Sicheres Online-Shopping
 
Zehn Anzeichen für unsichere Online-Shops

Sicherheit ist für Online-Käufer weiterhin ein heikles Thema. Um glaubwürdig zu wirken, müssen Webshops ungenaue Angaben vermeiden und auf Transparenz achten. Wenn Online-Shopper sich im Netz auf die Suche nach Weihnachtsgeschenken machen, achten sie mit Argusaugen auf die Sicherheit der Website, auf der sie einkaufenn. Der Gütesiegelaussteller Trusted Shops hat zehn Anzeichen genannt, die auf unsichere Webshops hindeuten – und diese sollten Shop-Betreiber tunlichst vermeiden oder abstellen, wenn sie ihre Kunden nicht verschrecken wollen.

 1. Nebulöse Anbieterkennzeichnung

Angaben zum Verkäufer sollten leicht auffindbar und klar formuliert sein. Ist nur eine Firma, aber kein Name, oder nur eine Postfachanschrift genannt, schöpfen Verbraucher Verdacht.

 2. Unzulänglicher Datenschutz

Wenn Aussagen zum Datenschutz lückenhaft sind oder fehlen, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass der Website-Betreiber Kundendaten weiterverkaufen oder an zweifelhafte Auskunftssysteme übermitteln möchte – ein Tabu im Web.

 3. Ungenaue Preisangabe

Sämtliche Preise sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist und welche Versandkosten genau entstehen. Böse Überraschungen in Sachen Versandkosten schätzen Online-Käufer gar nicht.

 4. Offengehaltene Lieferfrist

Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage im Kleingedruckten relativiert ("Lieferfristen sind unverbindlich"), schrecken Käufer schnell zurück, vor allem im Weihnachtsgeschäft. Auch widerspricht dies der Vorgabe der Rechtsprechung, wonach längere Lieferzeiten direkt beim Produkt genannt werden müssen.

 5. Unabgesicherte Vorkasse-Zahlung

Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch eine Geld-zurück-Garantie abgesichert sein – das schafft beim Kunden auch bei der eher ungeliebten Zahlungsart Vertrauen.

 6. Unverschlüsselte Datenübertragung

Zahlungsdaten unverschlüsselt zu übertragen, ist riskant, weil diese abgefangen und missbraucht werden können. Obendrein verstossen Kunden damit häufig gegen die Bedingungen ihrer Bank. Das Schloss-Symbol im Browser ist damit ein Muss.

 7. Unzulässige Widerrufsbeschränkung

Bis auf wenige Ausnahmen besteht das Recht, eine Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Dubiose Einschränkungen, z.B. Rücknahme nur von originalverpackter Ware oder die Ausnahme für Angebotswaren sind da rufschädigend.

 8. Benachteiligung im Kleingedruckten

Kundenunfreundlich und gesetzlich verboten ist der Versuch mancher Händler, Kunden durch Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen unangemessen zu benachteiligen. Unzulässig und unwirksam sind z.B. Aussagen wie "Versand auf Gefahr des Käufers" oder "Transportschäden müssen sofort gemeldet werden".

 9. Schlechte Erreichbarkeit

Eine Produktanfrage im Vorfeld per E-Mail oder Telefonanruf zeigt, wie es um den Kundenservice bestellt ist. Auf solche Anfragen sollten Sie so zügig wie möglich reagieren, damit der Kunde das Gefühl bekommt, auch bei bei Umtausch- oder Rückgabewünschen gut aufgehoben zu sein.

 10. Negative Bewertung

Gerade bei Händlern, die dem Kunden nicht bekannt sind, wird heute gerne auf eine kurze Internetrecherche gesetzt. Negativ-Einträge in Foren oder Preisvergleichsportalen lassen das Kaufinteresse ganz schnell absinken.

 
 
Grundsätzlich gelten beim Online-Shopping die gleichen Regeln wie in der herkömmlichen Einkaufswelt. Einige Punkte sollte man jedoch besonders beachten:

  1. Kontaktangaben müssen sein
    Eine seriöse Firma hat nichts zu verbergen. Name und Anschrift sollte auf der Webseite ersichtlich sein, ebenso wie eine E-Mail - Adresse

  2. Vor der Bestellung AGB's lesen
    Lesen Sie auf jeden Fall das kleingedruckte, juristisch gesagt sind das die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB's). Hier finden Sie oft wichtige Informationen zu Lieferung Zahlung und Garantie. Fehlen AGB's ist Vorsicht geboten.

  3. Vorrauskasse meiden
    Sicherer ist das Bezahlen per Rechnung, Nachnahme oder Kreditkarte.

  4. Hauptsache verschlüsselt
    Die Angst vo dem Gebrauch von Kreditkarten ist vollkommen unbegründet. Der Nutzer ist praktisch von jeglicher Haftung entbunden. Wer mit Kreditkarte einkauft, sollte allerdings zwei Dinge tun:

    - Seine Daten nur über eine verschlüsselte Verbindung preisgeben
    - Monatsabrechnung der Kreditkarte gewissenhaft überprüfen und Unregelmässigkeiten melden

  5. Bestätigung per E-Mail
    Seriöse Online-Shops senden nach Bestelleingang eine Bestätigung per E-Mail, welche Sie virsichtshalber ausdrucken sollten. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Bestelldaten angegeben sind, wie etwa der entgültige Preis und die Versandkosten.

  6. Gesetzliches Rückgaberecht
    Wie im realen Geschäft gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Rückgaberecht - es sein den die gelieferte Ware weist Mängel auf.

  7. Sicherheit der Daten
    Stellen Sie sicher, dass mit Ihren Daten kein Schindluder getrieben wird. (Daten werden nur intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben)

 

Weitere Themen zu "Sicher Shoppen"

Online bezahlen leicht gemacht (wlw 26.04.2006)

E-Payment, also das elektronisch gestützte Bezahlen von online gekauften Waren, fristet häufig noch ein Schattendasein. Im Handel hat sich mittlerweile der bargeldlose Zahlungsverkehr per EC- oder Kreditkarte durchgesetzt. Nur im Internet konnte sich der elektronische Geldtransfer häufig noch nicht etablieren. Am beliebtesten bei Online-Einkäufern ist immer noch die Zahlung auf Rechnung: Knapp 80 Prozent bevorzugen diese Form, ermittelte eine Studie der Universität Zürich. Das zweitbeliebteste Zahlungsmittel ist immer noch die Kreditkarte (54 Prozent).

Doch es gibt sowohl für Käufer als auch für Händler gute Gründe für die Nutzung neuer Zahlungssysteme. Und nicht nur für digitale Inhalte wie Musik, Content, Software oder Onlinetickets bieten sie sich an, sondern für alle Waren, die online angeboten werden. E-Payment ist schneller, weil eine Zahlung ohne Medienbruch und damit eine nahezu zeitgleiche Abwicklung von Geldtransaktion und Lieferung und Bezahlung möglich ist. Zudem bergen Rechnung und Lastschrift die Gefahr von Zahlungsausfällen.

Für Käufer sind E-Payment-Modelle meist bequemer und sicherer. Sie bieten Schutz vor Manipulierbarkeit der Daten durch Dritte, da nicht bei jedem Einkauf Konto- oder Kreditkartendaten beim Händler neu eingegeben werden müssen. Zudem vermeiden Kunden manuelle Fehler, wie etwa Zahlendreher beim Ausfüllen einer Überweisung.

Die Internet-Zahlungssysteme lassen sich in zwei verschiedene Arten unterteilen. Zum einem nach der transferierten Geldmenge in Micropayment - darunter fallen Beträge unter fünf Euro - sowie Macropayment . Und zum anderen wird differenziert zwischen Prepaid und kreditbasierten Postpaid-Modellen.

Bei Prepaidverfahren zahlt der Kunde von vorneherein einen Geldbetrag für den er einen elektronischen Gutschein erhält. Dieser kann auch gestückelt genutzt werden. Prepaidkarten kommen meist bei Kleinbeträgen, dem Micropayment zum Einsatz. Beispiele dafür sind die aus Österreich stammende Paysafecard und MicroMoney , die Guthabenkarte von T-Pay. Wer mit diesen Wertkarten im Internet bezahlt, braucht keine persönlichen Daten angeben. Neben den Karten gehören zu den Prepaidverfahren auch online-kontobasierte Modelle, bei denen zunächst ein Guthaben angelegt werden muss.

Beim Onlinezahlungsdienstleister PayPal muss der Kunde vorab seine Kreditkarten- oder Kontodaten übermitteln. Der Payment-Anbieter zieht das Geld ein und überweist es auf das PayPal-Konto des Händlers. Die Auktionsplattform eBay hat den Dienstleister im Jahr 2002 übernommen und verspricht ihren Kunden, die über PayPal zahlen, einen Schutz bis 500 Euro. Im April 2006 hat PayPal in Nordamerika einen Bezahldienst per Handy gestartet.

Mit Postpaidverfahren ist grundsätzlich das Risiko des Forderungsausfalles verbunden. Der Kunde zahlt auf Kredit, das heisst der Händler oder Anbieter glaubt, dass der Kunde auch zahlt. Bei den Postpaidverfahren muss sich der Kunde zunächst registrieren und seine Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen. So funktioniert auch die Onlinezahlung bei Firstgate, click&buy und Wirecard sowie click2pay . Nach der Anmeldung zahlt der Käufer mit einem Klick und zwar per Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung. Der Dienstleister verrechnet dann den Betrag automatisch mit dem Händler.

Damit sich E-Payment-Systeme durchsetzen, müssen sie für Käufer und Verkäufer attraktiv sein. Gescheiterte Modelle, wie zum Beispiel virtuelles Geld - auch Cybermoney genannt - zeigen, dass nicht jeder Dienst angenommen wird. Händler investieren ungern in Bezahlverfahren, die nur wenige Kunden nutzen. Und gleichzeitig akzeptieren Kunden nur Lösungen, die bereits von einer relativ hohen Zahl von Anwendern genutzt werden.


Onlineshopping ohne Rückgaberecht

Im Internet einzukaufen ist einfach und bequem. Aber beim Shoppen am Bildschirm ist Vorsichtig geboten: Nicht alle Anbieter räumen den KonsumentInnen ein Rückgaberecht für bestellte Waren ein. Das Gesetzt schreibt dies nicht vor. Deshalb lohnt es sich, die Kaufbedingungen genau zu lesen. DRS 3 Magazin, Montag, 30. Januar 2006, 11.20-11.23 h, DRS3


konsum.tv vom 13.11.2005

Online-Shopping

Schnell noch ein Weihnachtsgeschenk kaufen: ohne Anstehen, ohne Dränglerei. Dem Online-Shopping sei dank. Kaufen im virtuellen Einkaufsgeschäft boomt.Doch nicht ist der Konsument mit dem bestellten Produkt zu frieden. Oft kommen Zusatzkosten hinzu, von denen der Käufer bei der Bestellung nichts weiss. konsum.tv sagt, wie Sie erfolgreich im Netz shoppen.

In der Schweiz bestellt bereits jeder vierte Konsument mit Zugang zum Netz mindestens einmal pro Monat etwas per Mausklick. Zu den meistverkauften Produkten gehören laut Marktforschungsinstitut AC Nielsen Bücher, DVD, Kleider, elektronische Geräte und Reisen. Was jedoch viele Konsumenten nicht wissen: Wenn mal etwas beim Online-Shopping schief läuft, ist man hierzulande schlecht geschützt. Während in der EU seit acht Jahren klare rechtliche Richtlinien im elektronischen Geschäftsverkehr bestehen, ist das Schweizer Gesetzt ziemlich mager. Dazu kommt, dass der Bundesrat diese Woche das Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr abgelehnt hat. Grund: Mit einem schärferen Gesetz würden die Produkte im Online-Shop teurer und das wäre schlecht für die Schweizer Wirtschaft.  Der Konsument ist beim virtuellen Einkaufen also weiterhin auf sich selbst gestellt. Denn beim Online-Shopping kommt es vor, dass Lieferungen nicht, zu spät oder unvollständig ankommen. Das Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und die damit verbundene Revision des Obligationenrechts hatten deshalb das Ziel, Online-Kunden vor bösen Überraschungen zu schützen. Dem Verbraucher bleibt nichts anderes übrig als beim Shoppen im virtuellen Kaufhaus beide Augen offen zu halten.

Wie erkennt man seriöse Anbieter?

Ein Patentrezept gibt leider nicht, aber diese Punkt helfen bei der Orientierung:
  • Wer steckt hinter dem Shop? Sind Adresse, Telefon, Fax und E-Mail vorhanden?
  • Wie lauten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?
    Sind Regelungen über Versand- Zollkosten, Garantie
    den AGB enthalten?
  • Was kaufen Sie? Ist das Produkt genau beschrieben? Sind Bilder, Illustrationen, Masseinheiten und andere Informationen zum gewünschten Produkt aufgeführt und dargestellt?  
  • Was kostet das Produkt? Sind alle anfallenden Kosten auf der Bestellliste inbegriffen (mögliche Bearbeitungsgebühren, Transportkosten, Verpackung etc.?)
  • Wie müssen Sie das Produkt bezahlen? Welche Auswahlmöglichkeiten an Zahlungssystemen stellt der Online-Anbieter zur Verfügung?
  • Sind Ihre Daten gesichert? Wird auf Sicherheits-bestimmungen oder Verschlüsselungstechniken hingewiesen, falls Sie vertrauliche oder heikle Daten angeben müssen?
  • Wann erhalten Sie das Produkt? Sagt Ihnen der Online-Anbieter auf der Webseite verbindlich, wann er das Produkt versendet und wann es bei Ihnen ankommen wird?
  • Was wenn das Produkt nicht gefällt? Können Sie die Ware zurück senden und wird Ihnen der bereits bezahlte Betrag zurück erstattet?  
  • Haben Sie eine Garantie? Haben Sie eine zugesicherte Garantie für die Ware?

Die Antworten zu diesen Fragen und weiter Informationen zum Online-Shopping erhalten Sie auf diesem Merkblatt. Online-Shopping


Beobachter 21/05

Einkaufen im Web

Kaufen Sie die Katze nicht im Sack

Anbieter
Bei Bestellungen aus dem Ausland ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Kontrollieren Sie Firmenname, Anschrift und Telefonnummer des Anbieters. Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und prüfen Sie, zu welchen Konditionen geliefert wird. Klären Sie ab, welche zusätzlichen Kosten für Mehrwertsteuer, Zoll, Versicherung, Verpackung und Transport fällig werden. Beachten Sie bei Online-Auktionen die Bewertung des Anbieters durch andere Kunden und die Sicherheitshinweise auf der Hompage – ein vermeintliches Schnäppchen kann sonst rasch einmal zu einem Verlustgeschäft werden.

Garantie
In der Schweiz gilt eine gesetzliche Garantiefrist von einem Jahr, diese kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch ausgeschlossen werden. Im Ausland gelten andere Regelungen.

Transport
Der Versand mit der Post kommt meist günstiger als mit einer privaten Spedition. Prüfen Sie, ob sich der Abschluss einer Transportversicherung lohnt. Für den Inlandversand bietet die Post verschiedene Transportversicherungen an ( www.post.ch ).

Zahlung
Zahlen Sie nur dann mit der Kreditkarte, wenn es sich um einen bekannten, zuverlässigen Anbieter handelt. Achten Sie darauf, dass die Daten verschlüsselt übertragen werden. Senden Sie niemals Bargeld im Briefumschlag – am sichersten ist eine Post- oder eine Banküberweisung; dieser Service kostet allerdings. Das Online-Auktionshaus E-Bay bietet mit «Paypal» ein gebührenfreies Zahlungssystem an ( www.paypal.com): Das Geld kommt erst beim Verkäufer an, wenn der Kunde die Ware erhalten hat. Paypal empfiehlt sich vor allem bei teuren Waren.


Beobachter 21/05 ( Text: Gabriela Baumgartner )

Die Sendung mit der Maus

Mehr als die Hälfte aller Schweizer postet regelmässig übers Internet. Doch Vorsicht: Der bequeme Einkauf kann teuer werden.

Moreno Cercamondi ist stinksauer. Für seine beiden Katzen Luna und Creta hatte er in Deutschland via Internet einen Katzenbrunnen für rund 100 Franken bestellt. Doch nach der Lieferung folgte die böse Überraschung: Die Verkäuferin verlangte von ihm 20 Franken extra für Bankspesen, und zudem stellte der Zoll 60 Franken in Rechnung. «Muss ich diese Kosten wirklich übernehmen?», will der 34-jährige Elektroingenieur vom Beobachter-Beratungszentrum wissen.

Ja, denn die Rechtslage ist eindeutig: Das Obligationenrecht hält fest, dass der Verkäufer das Produkt dort zu übergeben hat, wo es sich zur Zeit des Vertragsschlusses befindet – beim Katzenbrunnen also in Deutschland. Wer sich Waren nach Hause liefern lässt, muss für die Transportkosten aufkommen und allfällige Zollkosten sowie Mehrwertsteuer übernehmen. Diese Gebühren sind samt Kaufpreis selbst dann geschuldet, wenn die Ware unterwegs verloren geht oder beschädigt ankommt. Konkret: Der Käufer trägt ab dem Versand das alleinige Risiko. Wer sich vor unliebsamen Überraschungen schützen will, kann auf eigene Kosten eine Transportversicherung abschliessen (siehe Nebenartikel «Einkaufen im Web: Kaufen Sie die Katze nicht im Sack»).

Beim Bezahlen ist es genau umgekehrt. Dort gilt: Geldschulden sind Bringschulden. Der Käufer muss den Kaufpreis entweder am Domizil des Verkäufers entrichten oder kann – wenn dieser einverstanden ist – den Betrag per Post- oder Bankkonto überweisen. Auch hier sind allfällige Spesen vom Käufer zu berappen.

Diese gesetzlichen Regelungen gehören zum so genannten dispositiven Recht, wonach die Parteien auch eine andere Vereinbarung treffen können. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind neben den Garantiebestimmungen meist auch Vereinbarungen über die Verpackungskosten enthalten; darüber hinaus sind die Zahlungsfristen geregelt und Mahngebühren, falls der Kunde nicht rechtzeitig zahlt.

Online-Shopper sind also gut beraten, vor der Bestellung per Mausklick einen Blick aufs Kleingedruckte zu werfen. Und aufgepasst: Wer Waren aus dem Ausland bestellt, schuldet nicht nur die Zahlung samt Gebühren in der jeweiligen Währung, sondern unterwirft sich bei Streitigkeiten meist auch einer fremden Rechtsordnung.

Vom Verkäufer übers Ohr gehauen

Schlechte Erfahrungen mit dem Einkaufen übers Netz machte auch Christian Scheibli. Anlässlich einer Ricardo-Auktion hatte sich der 32-jährige Wirtschaftsinformatiker bei einem deutschen Anbieter Computerzubehör für 150 Franken ersteigert. Noch trunken vor Freude über den Zuschlag, schickte er vereinbarungsgemäss den fälligen Geldbetrag via Bankanweisung nach Deutschland. Seither herrscht Funkstille. Auf die Lieferung wartet Scheibli bis heute vergeblich.

Bei seinen telefonischen Rückfragen wurde der Kunde vertröstet – seine Mahnschreiben blieben allesamt unbeantwortet. Scheibli fühlte sich über den Tisch gezogen und reklamierte bei Ricardo. Doch das Internet-Auktionshaus verwies auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jegliche Haftung ausschliessen. Ricardo rät seinen Kunden, Strafanzeige gegen säumige Lieferanten einzureichen. Um zu seinem Geld zu kommen, müsste der geprellte Kunde gerichtlich gegen den Vertragspartner vorgehen. Bei einem Streitwert von 150 Franken ein aussichtsloses Unterfangen, denn ein Prozess ins Ausland ist kostspielig und dauert oft mehrere Jahre.

Den Schweizer Strafverfolgungsbehörden sind in solchen Fällen die Hände gebunden, denn sie sind nur auf ihrem Hoheitsgebiet zuständig. Online-Käufer berichten verschiedentlich, ihre Anzeigen seien deshalb von der Polizei erst gar nicht entgegengenommen worden. Ganz nach dem Motto: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.


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